MPU Vorbereitung Drogen

Ihre Situation

 

Diese Webseite ist für Sie von Interesse, wenn Sie aufgrund eines Drogendelikts eine MPU benötigen. Während im Falle der legalen Droge Alkohol eine MPU nur angeordnet wird, wenn Sie im Zustand von Trunkenheit am Straßenverkehr teilgenommen haben, ist die Situation bei illegalen Drogen komplexer. Auch wenn sich die juristischen Grundlagen der MPU-Anordnung beständig ändern – was insbesondere im Falle von Cannabis zu erheblicher Verunsicherung geführt hat – lassen sich doch einige Grundsätze von Bestand erkennen.

 

Besitz von Drogen, Konsum und MPU-Anordnung

 

Im Allgemeinen reicht der bloße Besitz von Drogen nicht aus, eine MPU anzuordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde benötigt rechtlich verwertbare Hinweise, dass Sie diese Drogen auch konsumiert haben. Hierzu gehören etwa eine Blutabnahme am Delikttag, ein positives Drogenscreening oder eine Aussage vor der Polizei, in welcher Sie den Drogenkonsum eingeräumt haben. Liegen solche klaren Befunde nicht vor, dürfte selbst bei sog. „schweren“ Drogen eine MPU-Anordnung unterbleiben.

 

„Leichte“ versus „Schwere“ Drogen

 

Ist nun aber der Konsum auf die eine oder andere Weise – meistens in Form einer Blutprobe am Delikttag – nachgewiesen, gilt es zwei Varianten zu unterscheiden.

 

a. Cannabis (Haschisch) als sog. „leichte Droge“

Haschisch bzw. deren Wirksubstanz Cannabis nimmt insofern eine Sonderrolle ein, als hier der reine Konsum nicht zwingend eine MPU nach sich zieht. Die Kriterien einer MPU-Anordnung sind freilich beständigem Wandel unterworfen, haben sich in den letzten Jahren einer für Außenstehende nur schwer durchschaubaren Grenzwertdiskussion gebeugt, so dass nur die konkrete Nachfrage klären kann, ob eine MPU bei Ihnen angeordnet wird.

b. Andere „schwere“ Drogen (Ecstasy, Kokain, Heroin, Amphetamine (Speed etc.) usw.)

Alle anderen Drogen, seien es stimulierende Drogen (XTC, Amphetamine, Kokain), betäubende Drogen (Heroin, Opiate) oder halluzinogene Drogen (LSD, Pilze usw.) werden als „schwer“ eingestuft und führen, falls der Konsum nachgewiesen wird, zur Anordnung einer MPU. Meistens liegt hier natürlich ebenfalls ein Blutwert vor, der im Anschluss an eine Polizeikontrolle erfolgt, was dann den Nachweis erbringt, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind.

c. Zusammenfassung

Halten wir fest: wenn bei Ihnen der Konsum von Drogen belegt ist, wird die Führerscheinstelle Ihren Fall sorgfältig prüfen und nach Maßgabe der besonderen Umstände entscheiden, ob Sie eine MPU benötigen oder nicht. In vielen Fällen lässt sich dies bereits aufgrund der Aktenlage entscheiden. Manchmal erst nach einem Telefonat mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. Lassen Sie uns also davon ausgehen, dass Sie ein Gutachten zur Fahreignung vorlegen müssen und dass Sie sich gründlich darauf vorbereiten wollen. Suchen Sie einen Fachmann, der Ihnen dabei hilft? Einen Partner, der Ihre Sorgen und Ängste versteht, Ihre schwierige berufliche oder vielleicht auch private Lage, der Sie unterstützt und Sie auf dem Weg zum Führerschein begleitet?

Ihre Beratung

Meine Einzelberatung nimmt flexibel auf Ihre Situation Rücksicht. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Ich habe die Möglichkeit, mich in Ihren Fall einzuarbeiten, die Aktenlage zu studieren und kann Ihnen eine Übersicht über das geben, was Sie in der MPU erwartet. Sie lernen die Kriterien einer positiven MPU kennen und erfahren, was man von Ihnen am Tag der Begutachtung verlangt.